FAQ für Vermieter

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Was passiert mit meinen Daten?

Naturhäuschen ist gemäß DAC7 verpflichtet, den niederländischen Steuerbehörden jährlich Daten von Plattformnutzern zu melden, die Einnahmen aus der Vermietung von Unterkünften erhalten, wenn sie in einem EU-Mitgliedstaat ansässig sind und/oder wenn die Vermietung des Ferienhauses in der EU stattfindet. Die niederländische Steuerbehörde gibt diese Informationen dann an die Steuerbehörden anderer EU-Mitgliedstaaten weiter. Da es sich dabei um datenschutzrechtlich sensible Informationen handelt, wollen wir damit natürlich sehr sorgfältig umgehen. Das bedeutet, dass die Steuer-IDs, die für Meldezwecke erforderlich sind, verschlüsselt gespeichert werden. Wenn du sie in das Formular eingegeben hast und das Formular speicherst, wird die Steuer-ID geschützt in der Übersicht deiner Steuerdaten angezeigt. Die  Steuer-ID wird ebenfalls verschlüsselt in unserer Datenbank gespeichert. Das bedeutet, dass niemand innerhalb von Naturhäuschen diese Daten einsehen kann. Nur bei der Meldung an das niederländische Finanzamt werden diese Daten nicht verschlüsselt übermittelt, da dies obligatorisch ist.


Werden meine Daten gelöscht, wenn ich nicht mehr über Naturhäuschen vermiete? 

Wenn du die Vermietung deines Naturhäuschens einstellst, aber in diesem Meldejahr noch Buchungen erhalten hast, sind wir verpflichtet, die Daten im Zusammenhang mit der Vermietung für DAC7-Zwecke weiterhin an die niederländischen Steuerbehörden weiterzugeben. Wenn du in einem Meldejahr keine Buchungen oder Zahlungen erhalten hast, müssen wir auch keine Daten weitergeben. 


Was passiert, wenn ich meine Steuerangaben nicht angebe?

Leider können wir keine neuen Buchungen für dich entgegennehmen oder Zahlungen auszahlen, wenn die Steuerangaben nicht angegeben werden, da wir verpflichtet sind, die entsprechenden Buchungen/Zahlungen zu melden. Wenn du die angeforderten Steuerinformationen nicht zur Verfügung stellst, sind wir daher gezwungen, deinen Eintrag/deine Einträge auf unserer Website auszusetzen. Falls Sie ausstehende Zahlungen haben, werden diese eingefroren, bis die erforderlichen Angaben gemacht werden.